Kosten

Lohnenswerte Ausgaben

Konnten wir Sie von der hohen Ausbildungsqualität überzeugen? Unserem enormen Anspruch können Sie sich auf jeden Fall sicher sein. Als Privatschule, die als Ersatzschule staatlich anerkannt wird, erhalten wir nach einer Übergangszeit von drei Jahren eine sogenannte anteilige Finanzhilfe vom Land Mecklenburg-Vorpommern. Die fehlende Differenz muss über ein Schulgeld eingenom­men werden. Mit einer monatlichen Verteilung der Jahreskosten beträgt das Schulgeld für Sie 285 €/Monat für die laufende Ausbildung. Aufnahme- und Prüfungsgebühren wie an anderen Privatschulen werden von uns nicht erhoben.

Vergütung

Belohnende Einnahmen

Durch den hohen praktischen Anteil unseres Ausbildungskonzepts werden Sie ein wertvolles Mitglied des pädagogischen Teams. Und eine Möglichkeit der Wertschätzung Ihrer praktischen Unterstützung in der Praxis ist die Option auf eine Vergütung. Diese kann bei größeren Häusern über die sogenannte Vollzeitäquivalenz VzÄ und bei kleinen Einrichtungen über die Praktikantenvergütung erfolgen. Angestrebt wird für eine praxisintegrierte Vergütung ein Vergleich mit Ausbildungsgehältern im öffentlichen Dienst zwischen 750 € und 850 € netto. In anderen Bundesländern kann die Bezahlung in dieser Höhe bereits umgesetzt werden. Wenn es dem Träger nicht möglich sein sollte, fragen Sie gezielt auch nach möglichen Alternativen: z.B. eine Beteiligung am monatlichen Schulgeld oder einen Zuschuß zu Ihren Fahrtkosten. Gerne unterstützen wir Sie in der gemeinsamen Kommunikation.

Lohnenswert und gut investiert

Finanzierungshilfen

Das Plus im Portemonaie

  • Kindergeld - bei Erstausbildung
  • Elternabhängiges Schüler-BAföG für die Erstausbildung zur/zum SozialassistentIn, wenn nur eine geringfügige Ausbildungsvergütung durch die Praxisstätte gewährt werden kann
  • Meister-BaföG für die Ausbildung zur/zum ErzieherIn
  • Bildungskredit für SchülerInnen in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen als Möglichkeit, auch zusätzlich zum BAföG die Vollzeitausbildung, mit bis zu 7.200 € und maximal bis zur Vollendung des 36. Lebensjahres
  • Wohngeld (wenn BaföG nicht greift)
  • Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit bei Erfüllung der individuellen Zugangsvoraussetzungen
  • Nebenjob am Abend z.B. als Babysitter oder am Wochenende z.B. im Eiscafé
  • Stipendien von einschlägigen Stiftungen
  • Steuerliche Berücksichtigung: Schulgeld ist als Sonderausgabe steuerlich absetzbar
  • Ihre Eltern bzw. Partner und Familien

Bei Fragen nehmen Sie bitte Kontakt zu Frau Graeff auf.