Zulassungsvoraussetzungen

Zugang erbeten

Sicher haben Sie schon einen Teil Ihres Weges zu einer Ausbildung am Pädagogischen Forum erfolgreich beschritten. So gelten folgende Schulabschlüsse landesweit einheitlich als Zugangsvoraussetzung für eine Ausbildung als Sozialassistent/in:

  • Mittlere Reife (Abschluss Realschule) oder
  • Fachhochschulreife oder
  • Allgemeine Hochschulreife - Abitur (Abschluss Gymnasium)
  • für Bewerberinnen und Bewerbern, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, braucht es den Nachweis zum Sprachniveau B1 - unsere Empfehlung ist aber das Sprachniveau B2

Bewerberinnen und Bewerber mit Fachhochschulreifeabschluss oder dem Abitur können den Bildungsgang "Sozialassistenz" um das 1. Ausbildungsjahr verkürzen. Der verkürzte Einstieg ins 2. Schuljahr ist freiwillig und bedeutet das eigenständige Erarbeiten der bereits vermittelten Ausbildungsinhalte. Ein "inhaltlicher Wegweiser" zur guten Orientierung wird bereitgestellt.
Gleichzeitig muss das Fach "Mathematik" nicht belegt werden. So entstehen Freiräume für das Nacharbeiten. Sollte der Wunsch zum Verkürzen bestehen, geben Sie diese bitte in Ihren Bewerbungsunterlagen an. 

Möchten Sie bei uns direkt die Ausbildung zum/r staatlich anerkannten ErzieherIn aufnehmen? Dann benötigen Sie den erfolgreichen Abschluss der

  • Ausbildung zur "Staatl. geprüften Sozialassistenz"

Sollte zum Zeitpunkt der Bewerbung das schulische Abschlusszeugnis noch nicht vorliegen, steht ein Schulvertrag unter der aufschiebenden Bedingung des erfolgreichen Abschlusses der Schule mit einem der oben genannten Abschlüsse. Für Ihre Bewerbung genügt der Nachweis des angestrebten schulischen Ziels und das rechtzeitige Einreichen einer beglaubigten Kopie ihres Schulabschlusses.

Ihre Bewerbung - bunt und jede einzigartig

Bewerbungsfristen

Wichtig für Ihren Terminkalender

  • für das Ausbildungsjahr 2024/25:          idealerweise bis Ende Februar 2024 (Sozialassistenz) 
  • für das Ausbildungsjahr 2025/26:          idealerweise bis Ende Februar 2025 (Sozialassistenz)
  • für das Ausbildungsjahr 2026/27           idealerweise bis Ende Februar 2026 (Sozialassistenz)

Eine frühzeitige Bewerbung erleichtert das Suchen und Finden der passenden Praxisstätte.

Für die Bewerbung in den Bildungsgang "Erzieher" ist auch ein späterer Bewerbungseingang möglich - idealerweise haben Sie bereits eine Praxisstätte im Gepäck!  

Bewerbungsunterlagen

Ihre einzigartige Mappe

Über die Eignung für den Beruf als Sozialassistent/in bzw. Erzieher/in sagen Schulnoten häufig weniger aus. Aus diesem Grund freuen wir uns auf Ihre Bewerbungsmappe, die über Ihre Begabungen erzählt:

  • Motivationsschreiben
  • Tabellarischer Lebenslauf mit Foto
  • Bewerbungsformular des Pädagogischen Forums
  • Abschlusszeugnis bzw. letztes Zwischenzeugnis der Schulausbildung (beglaubigte Kopie)
  • Abschlusszeugnisse der bisherigen Berufsausbildung (beglaubigte Kopie)
  • Praktikums- bzw. Arbeitszeugnisse und/oder Nachweis von ehrenamtlicher Tätigkeit 
  • Arbeitsvertrag mit einer Praxisstätte (kann bis Ende Juni nachgereicht werden)
  • ggf. ergänzende Unterlagen

Richten Sie Ihre Bewerbungsmappe bitte fristgerecht an folgende Adresse:
LernWert gGbmH, Pädagogisches Forum, Gerberhof 5 b, 23970 Wismar. Haben Sie vielen Dank!

Nächste Schritte

Wie es weitergeht?

Wir laden im laufenden Bewerbungsverfahren zunächst im Herbst als auch nach Bewerbungsschluss in den Winterferien zum persönlichen Kennenlernen ein. Danach entscheidet sich direkt im Anschluss, ob Sie einen schulischen Ausbildungsplatz am Pädagogischen Forum Wismar bekommen, sodass eine passende Praxisstätte gefunden werden kann. Zur Annahme des Berufsschulplatzes schicken Sie uns anschließend den Schulvertrag unterschrieben zurück. Sind Sie noch nicht volljährig? Dann müssen Ihre Personensorgeberechtigten den Schulvertrag unterschreiben.

Letzte Formalien

Vor Ihrem Start bei uns

Bevor Sie in den Sommerurlaub starten, benötigen wir bis zum 30. Juni noch folgende Unterlagen von Ihnen:

  • Arbeitsvertrag über eine 0,5-Stelle mit Ihrer ausgewählten Praxisstätte
  • Aktuelles erweitertes Führungszeugnis (erforderlich für Ihren Einsatz in der Praxis, Anforderungsblatt bekommen Sie von uns)
  • falls Sie bei Ausbildungsbeginn unter 18 Jahren sein sollten, reichen Sie bitte zusätzlich eine ärztliche Bescheinigung ein, dass Sie für diesen Beruf gesundheitlich geeignet sind (Erstuntersuchung gemäß § 32 des Jugendarbeitsschutzgesetzes).

Das per Landesrecht notwendige logopädische Gutachten können Sie während der Ausbildung erstellen lassen. Dazu müssen Sie nicht vorher aktiv werden. Den Erste Hilfe - Nachweis für Ihre fachpraktische Arbeit ab Oktober werden wir in die Ausbildung integrieren.